Die zu verteilenden Kosten reduzieren sich in diesem Umfang. Das wurde bei der Erledigung der Parallelverfahren ebenfalls berücksichtigt. - 21 - 8.7. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass die Gemeinde Q. wie in den Parallelverfahren nur den freiwillig zugesicherten Anteil von Fr. 19'100.00 zu übernehmen hat. 9. 9.1. Zur Kostenaufteilung unter den Grundeigentümern hat der Vertreter der Beschwerdeführerinnen nichts vorgetragen.