Der Aufwand für die korrekte Entsorgung von Baumaterial gehört grundsätzlich in die Baukosten und ist, wie die übrigen Erstellungskosten, auf die Kostenträger zu verteilen. Auf Ersuchen des Gerichts bezifferte der Gemeinderat diese nachträglich auf Fr. 44'900.00 (Fr. 6'700.00 für Deckbelag, Fr. 38'200.00 für Fundation). Er erklärte sich bereit, unpräjudiziell die Hälfte der Kosten für die Entsorgung des Anteils für die Fundation, das sind Fr. 19'100.00, zu Lasten der Gemeinde zu übernehmen (Schreiben vom 2. Dezember 2013). Die zu verteilenden Kosten reduzieren sich in diesem Umfang.