AGVE 1985 S. 170). Um die Gemeinde nicht doppelt für dasselbe Interesse an der Strassenerschliessung zahlen zu lassen, ist entweder das öffentliche Grundstück (im Verwaltungsvermögen) in den Perimeter einzubeziehen oder der Gemeindeanteil entsprechend dem Erschliessungsinteresse dieser Parzelle zu erhöhen (AGVE 1985 S. 170).