8.3. Gemäss § 25 SR tragen die Grundeigentümer die Kosten der Erstellung und Änderung von Quartiererschliessungsstrassen (Feinerschliessung) zu 100 %. Der X-Weg ist eine Stichstrasse ohne Durchgangsverkehr und damit klarerweise der Feinerschliessung zuzuordnen (vgl. auch Strassenrichtplan vom Oktober 2001 [Gemeinsame Beilagen]).