Der Gemeinderat weist darauf hin, dass er im aussergerichtlichen Einigungsversuch einen Gemeindebeitrag von 10 % offeriert habe, was von den Betroffenen ausgeschlagen worden sei. Ein höherer Anteil sei nicht gerechtfertigt, weil der Kindergarten mit durchschnittlich 15 bis 20 Kindern keine Mehrbelastung bewirke, die mit dem Publikumsverkehr bei einem öffentlichen Gebäude vergleichbar sei (Vernehmlassung S. 2). 8.2. Die Unterlagen des aussergerichtlichen Einigungsversuchs wurden auf Antrag in einem Parallelverfahren aus den Verfahrensakten entfernt (vorne C.2.). Das damalige Angebot der Gemeinde vermittelt keinen Anspruch; darauf können sich die Beschwerdeführerinnen nicht berufen.