Gemäss Gemeinderat gibt es keine Vereinbarungen bezüglich einer Beteiligung dieser Grundstücke am X-Weg. Allein gestützt auf einen älteren Beitragsplan können heute keine zusätzlichen Flächen in den Beitragsplan X- Weg einbezogen werden. Den Nachteil aus dem zu kleinen Perimeter Y- Strasse haben die damaligen Beitragspflichtigen getragen. Die Anstösser des Kindergartenwegs werden daraus nicht belastet. Es ist sodann hinzunehmen, dass bei Doppelanstössern das ganze Grundstück auf die eine oder die andere Seite erschlossen wird, obwohl nur anteilmässig an die Kosten der jeweiligen Strasse beigetragen wurde. Das liegt bei dieser Konstellation in der Natur der Sache.