7.3. Die Parzelle bbb grenzt nur an die Y-Strasse, wird aber entgegen der kommunalen Erschliessungsplanung über den X-Weg erschlossen. Sie wurde 1988 an den Kosten der Y-Strasse nicht beteiligt. Unbelastet blieben in jenem Beitragsplanverfahren auch die an die Y-Strasse anstossenden Abschnitte der Parzellen ddd, ccc und eee, obwohl diese Grundstücke sowohl - 18 - an die Y-Strasse wie an den X-Weg anstossen und sich nach den heute geltenden Regeln anteilmässig an den Kosten beider Strassen beteiligen müssten (geometrische Perimeterabgrenzung).