Der Gemeinderat bestätigt den geschilderten Sachverhalt betreffend die Parzellen bbb und ccc. Er gibt aber zu bedenken, dass keine verpflichtenden Grundbucheinträge bestünden. Es sei rechtlich nicht möglich, diese Flächen zu Beiträgen an den Ausbau des Kindergartenwegs zu verpflichten. Das Perimeterprinzip sei strikte einzuhalten (Vernehmlassung S. 3).