7. 7.1. Für den Fall, dass doch ein Beitrag zu leisten ist, macht der Vertreter der Beschwerdeführerinnen geltend, es sei der Perimeter zu korrigieren. Die Parzellen bbb und ccc seien mit der Hälfte ihrer Flächen in den Perimeter aufzunehmen, weil sie ganz oder zum Teil über den X-Weg erschlossen seien. Aus diesem Grund seien die beiden Grundstücke beim Ausbau der Y-Strasse 1988 nicht belastet worden (Beschwerde S. 6). Die Anteile der beiden Grundstücke seien auf die Gemeinde zu verlegen (Beschwerde S. 10).