5. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze zur Erhebung von Erschliessungsbeiträgen und zum Beitragsplanverfahren dargelegt (Erw. 5.1. ff.). Anschliessend wird anhand der aufgeführten Kriterien zu prüfen sein, ob der geforderte Erschliessungsbeitrag gerechtfertigt ist (Erw. 6.1. ff.).