Insgesamt gesehen war die Stichstrasse vor dem Ausbau keine gesetzeskonforme systematische Erschliessung. 4.4.6. Mit dem ausgeführten Projekt wurde erstmals eine technisch genügende Erschliessungsstrasse mit allen dazugehörenden Elementen in der vorgeschriebenen Qualität erstellt. Das Gebiet wurde erstmals normkonform erschlossen. Eine Verbreiterung der Strasse war gemäss Überbauungsplan - 12 -