Ein Wendeplatz wurde nicht erstellt. Da kein Sondernutzungsplan und damit kein Enteignungstitel für den hintern Strassenabschnitt vorliegt, hätte das Land für den Wendeplatz nur auf freiwilliger Basis erworben werden können. Diesem Anliegen war jedoch schon früher Widerstand erwachsen, weshalb man auf den Wendeplatz verzichtet hat (Protokoll in 4-BE.2012.14 S. 2 f. und 8). Für Wendemanöver wurden bisher und werden auch künftig die privaten Vorplätze einbezogen. Das ist bei Zufahrtswegen – in diesem Rahme wurde der X-Weg ausgebaut – zulässig.