Es handle sich um einen überteerten Flurweg (Vernehmlassung S. 2, Technischer Bericht S. 4). Ein Kaufinteressent für ein Grundstück am X-Weg hätte die fehlende Erschliessung beim Preis berücksichtigt (Vernehmlassung S. 2). -9- 4.4. 4.4.1. Voraussetzung für die Beitragserhebung ist gemäss den einschlägigen Normen (§ 34 Abs. 1 BauG und § 10 SR), dass eine Erstellung oder Änderung vorliegt, wobei auch der Neubau einer Strasse auf dem Trassee eines Flurwegs als Erstellung gilt (§ 7 Abs. 1 SR).