4.3. Gemäss Darstellung des Gemeinderats waren Strassenentwässerung und Randabschlüsse vor dem Ausbau nur punktuell vorhanden. Der Strassenbelag habe aus einer Heissteerung ohne Tragschicht bestanden (Vernehmlassung S. 1; Technischer Bericht S. 4; Grundsätze der Kostenverlegung S. 4). Die Strasse sei bombiert gewesen (Protokoll S. 4). Eine Fundation habe es nur in den Werkleitungsgräben gegeben (Einspracheentscheid [Beschwerdebeilage 2] S. 2). Der X-Weg habe die Anforderungen an eine Erschliessungsstrasse im Baugebiet nie erfüllt. Das Trassee sei nicht ausgebaut worden. Es handle sich um einen überteerten Flurweg (Vernehmlassung S. 2, Technischer Bericht S. 4).