3. 3.1. In der Einsprache vom 2. April 2012 forderten die heutigen Beschwerdeführerinnen die Aufhebung des Beitragsplans, eventualiter die Entlassung ihres Grundstücks aus dem Beitragsplan und subeventualiter die Übernahme eines Kostenanteils durch die Gemeinde (vorne B.2.). In der Beschwerde vom 18. Juni 2012 verlangen sie Beitragsfreiheit ihres Grundstücks, eventualiter eine Reduktion auf Fr. 48'275.00 (vorne C.1.). In der Begründung wird neu eine Perimetererweiterung verlangt.