Die übrigen fünf Parallelverfahren wurden einigungsweise erledigt. E.4. Mit Schreiben vom 18. Februar 2014 teilte der Präsident dem Vertreter der Beschwerdeführerinnen mit, dass das Gericht den Fall an einem der nächsten Sitzungstermine entscheiden werde. Er gehe davon aus, dass der Rechtsvertreter auf eine abschliessende Stellungnahme, insbesondere zu den zuletzt eingereichten Unterlagen der Gemeinde, verzichte. F. Der vorliegende Fall wurde am 30. April 2014 abschliessend beraten und entschieden. Das Gericht zieht in Erwägung: