"1. Die Beschwerdeführerinnen bezahlen der Einwohnergemeinde Q. an die Erschliessung X-Weg einen Beitrag von Fr. 49'030.00 per Saldo aller Ansprüche. 2. Das Verfahren wird als durch Einigung erledigt von der Geschäftskontrolle des Gerichts abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der halbierten Staatsgebühr von Fr. 2'500.00, der Kanzleigebühr von Fr. 100.00 und den Auslagen von Fr. 123.00, zusammen Fr. 2'723.00, sind zu 65 % (Fr. 1'769.95) von den Beschwerdeführerinnen und zu 35 % (Fr. 953.05) von der Einwohnergemeinde Q. zu tragen.