E.2. Das Spezialverwaltungsgericht informierte die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 15. Januar 2014 über die eingereichten Unterlagen (Akten diverser Beitragsplanverfahren). Da zahlreiche Pläne darunter waren, verzichtete das Gericht darauf, diese zu kopieren und zu verschicken. Stattdessen wurden die Akten am Gericht zur Einsichtnahme bereitgehalten, was den Beschwerdeführenden mitgeteilt wurde. Von dieser Möglichkeit machte der Vertreter der Beschwerdeführerinnen am 29. Januar 2014 Gebrauch. Unter Vorbehalt des Abweichens bei Scheitern, wurde den Parteien zudem folgender Einigungsvorschlag unterbreitet (Schreiben vom 15. Januar 2014): -5-