E.1. Mit Schreiben vom 21. November 2013 forderte das Gericht den Gemeinderat Q. auf, die an den Verhandlungen erwähnten Sonderkosten für die Entsorgung von belastetem Aushubmaterial zu beziffern, die Aussagen zur Praxis betreffend Überbauungsrabatt zu bestätigen sowie für sämtliche Strassenbauprojekte seit Inkrafttreten des aktuellen Strassenreglements den Gemeindeanteil anzugeben und allfällige Abweichungen vom Reglement zu begründen.