C.4. Der Vertreter der Beschwerdeführerinnen verzichtete implizite auf die Einreichung einer Replik. Um die Beitragsplanverfahren koordiniert abwickeln zu können, wurde mit der Fortführung des Verfahrens bis zum Abschluss der Schriftenwechsel in den Parallelverfahren zugewartet (Schreiben des Präsidenten vom 14. Januar 2013). Dem Vertreter der Beschwerdeführerinnen wurde die Duplik des Gemeinderats vom 4. Februar 2013 ebenfalls zur Kenntnis gebracht (Schreiben vom 6. Februar 2013). D. -4-