C.3. Der Gemeinderat Q. reichte dem Gericht am 19. November 2012 seine Stellungnahme ein. Er beantragte, die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen. Gemeindeammann E. befand sich beim Beschluss zu diesem Traktandum im Ausstand, weil sein Ingenieurbüro für den Beitragsplan verantwortlich zeichnet.