C.2. Mit Schreiben vom 26. Juli 2012 forderte der Präsident der damaligen Schätzungskommission den Gemeinderat Q. zur Vernehmlassung auf. Da die vom Beitragsplan betroffenen Grundeigentümer eine einvernehmliche Lösung mit dem Gemeinderat suchen wollten, bat dieser mit Schreiben vom 3. September 2012 um Fristverlängerung bis Ende Oktober 2012 bzw. mit Schreiben vom 22. Oktober 2012 bis Ende November 2012. Der aussergerichtliche Einigungsversuch mit den Anwohnern des X-Weg scheiterte. Auf entsprechenden Antrag in einem Parallelverfahren wurden die diesbezüglichen Unterlagen aus den Verfahrensakten entfernt.