"1. Die Verfügung betreffend Beitragsplan 'Ausbau X-Weg' vom 16. Januar 2012 sowie der Einspracheentscheid vom 14. Mai 2012 betreffend Parzelle aaa seien aufzuheben und die Beschwerdeführerinnen seien von der Beitragspflicht vollumfänglich zu befreien. 2. Eventualiter sei der Beitrag der Beschwerdeführerinnen für die Parzelle aaa auf CHF 48'257 festzulegen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."