Der Gemeinderat führte am 7. Mai 2012 eine Einigungsverhandlung durch. Danach wies er die Einsprache mit Beschluss vom 14. Mai 2012 ab (Protokollauszug des Gemeinderats [Vernehmlassungsbeilage 4]). C.1. -3- Gegen den negativen Einspracheentscheid liessen A. und B. mit Eingabe vom 18. Juni 2012 Beschwerde bei der Schätzungskommission (seit 1. Januar 2013: Spezialverwaltungsgericht, Kausalabgaben und Enteignungen) führen. Sie stellten folgende Begehren: