B.2. Mit Eingabe vom 2. April 2012 liessen A. und B. Einsprache gegen den Beitrag erheben mit den Anträgen (Vernehmlassungsbeilage 6): "1. Der Beitragsplan 'Ausbau X-Weg' vom 16. Januar 2012 sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Parzelle Nr. aaa aus dem Perimeter auszuscheiden und die Einsprechenden seien von der Beitragspflicht vollumfänglich zu befreien. 3. Subenventualiter sei im Beitragsplan ein Gemeindeanteil von 30 % vorzusehen und der übrige Anteil von 70 % auf die Grundeigentümer zu verlegen. Somit seien den Einsprechenden CHF 53'684 zu überbinden. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."