Die Kosten für den Strassenbau sollen zwischen Gemeinde und Grundeigentümern im Rahmen eines Beitragsplans verteilt werden (Technischer Bericht S. 6). Die Werkleitungskosten werden von der Gemeinde Q. übernommen. Bauprojekt und Beitragsplan wurden gemeinsam vom 2. März 2012 bis 2. April 2012 öffentlich aufgelegt. B.1. A. und B. sind Eigentümerinnen der Parzelle aaa (im Halte von 3'587 m2), die zum Teil im Beitragsperimeter Strassenbau liegt. Die Gemeinde fordert von ihnen einen Baubeitrag von Fr. 76'692.00 (Beitragstabelle [Projektmappe Beitragsplan]).