Das Gericht entnimmt den Akten: A. Die Gemeinde Q. hat den X-Weg ausgebaut. Im Zuge der Bauarbeiten für die Strasse wurden gleichzeitig die Wasserleitung ersetzt und eine Sauberwasserleitung in die Y-Strasse verlegt als Ersatz für eine Drainageleitung, die über die Parzelle aaa führte. Für das Gesamtprojekt wurden Kosten von insgesamt Fr. 700'000.00 veranschlagt (Strassenbau Fr. 280'000.00 / Sauberwasserleitung Fr. 140'000.00 / Ersatz Wasserleitung Fr. 280'000.00) (Technischer Bericht S. 4 f.). Nach Ausführung der Bauarbeiten zeichnete sich ab, dass der Anteil für den Strassenbau nur rund Fr. 200'000.00 kosten wird (Schreiben des Gemeinderats Q. vom 2. Dezember 2013).