{"Signatur": "AG_SVWG_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2014-04-30", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_001_4-BE-2012-15_2014-04-30.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/5337", "Checksum": "b031db82dc021b612dc379966ccacddf"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["4-BE.2012.15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 30.04.2014 4-BE.2012.15"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 30.04.2014 4-BE.2012.15"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 30.04.2014 4-BE.2012.15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:12:29", "Checksum": "e608660ac7252ce026ad2cd91e3eeddd", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 30.04.2014 4-BE.2012.15\n\n Spezialverwaltungsgericht\nKausalabgaben und Enteignungen\n\n4-BE.2012.15\n\nUrteil vom 30. April 2014\n\nBesetzung Präsident E. Hauller\nRichter J. Kaufmann\nRichter P. Kühne\nGerichtsschreiberin R. Gehrig\n\nBeschwerde- A._____\nführerin 1\nBeschwerde- B._____\nführerin 2\nbeide vertreten durch Dr. iur. Stefan Meichssner, Rechtsanwalt, Hauptstrasse 53, 5070 Frick\n\nBeschwerde- Einwohnergemeinde Q._____\ngegnerin handelnd durch den Gemeinderat\n\nGegenstand ursprünglicher Beitragsplan (X-Weg)\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten:\n\nA.\nDie Gemeinde Q. hat den X-Weg ausgebaut. Im Zuge der Bauarbeiten für\ndie Strasse wurden gleichzeitig die Wasserleitung ersetzt und eine Sauberwasserleitung in die Y-Strasse verlegt als Ersatz für eine Drainageleitung,\ndie über die Parzelle aaa führte. Für das Gesamtprojekt wurden Kosten von\ninsgesamt Fr. 700'000.00 veranschlagt (Strassenbau Fr. 280'000.00 / Sauberwasserleitung Fr. 140'000.00 / Ersatz Wasserleitung Fr. 280'000.00)\n(Technischer Bericht S. 4 f.). Nach Ausführung der Bauarbeiten zeichnete\nsich ab, dass der Anteil für den Strassenbau nur rund Fr. 200'000.00 kosten\nwird (Schreiben des Gemeinderats Q. vom 2. Dezember 2013).\n\nDie Kosten für den Strassenbau sollen zwischen Gemeinde und Grundeigentümern im Rahmen eines Beitragsplans verteilt werden (Technischer\nBericht S. 6). Die Werkleitungskosten werden von der Gemeinde\nQ. übernommen.\n\nBauprojekt und Beitragsplan wurden gemeinsam vom 2. März 2012 bis\n2. April 2012 öffentlich aufgelegt.\n\nB.1.\nA. und B. sind Eigentümerinnen der Parzelle aaa (im Halte von 3'587 m2),\ndie zum Teil im Beitragsperimeter Strassenbau liegt. Die Gemeinde fordert\nvon ihnen einen Baubeitrag von Fr. 76'692.00 (Beitragstabelle [Projektmappe Beitragsplan]).\n\nB.2.\nMit Eingabe vom 2. April 2012 liessen A. und B. Einsprache gegen den\nBeitrag erheben mit den Anträgen (Vernehmlassungsbeilage 6):\n\"1. Der Beitragsplan 'Ausbau X-Weg' vom 16. Januar 2012 sei aufzuheben.\n\n2. Eventualiter sei die Parzelle Nr. aaa aus dem Perimeter auszuscheiden\nund die Einsprechenden seien von der Beitragspflicht vollumfänglich zu\nbefreien.\n\n3. Subenventualiter sei im Beitragsplan ein Gemeindeanteil von 30 % vorzusehen und der übrige Anteil von 70 % auf die Grundeigentümer zu\nverlegen. Somit seien den Einsprechenden CHF 53'684 zu überbinden.\n\n4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.\"\n\nDer Gemeinderat führte am 7. Mai 2012 eine Einigungsverhandlung durch.\nDanach wies er die Einsprache mit Beschluss vom 14. Mai 2012 ab (Protokollauszug des Gemeinderats [Vernehmlassungsbeilage 4]).\n\nC.1.\n-3-\n\nGegen den negativen Einspracheentscheid liessen A. und B. mit Eingabe\nvom 18. Juni 2012 Beschwerde bei der Schätzungskommission (seit 1. Januar 2013: Spezialverwaltungsgericht, Kausalabgaben und Enteignungen)\nführen. Sie stellten folgende Begehren:\n\n\"1. Die Verfügung betreffend Beitragsplan 'Ausbau X-Weg' vom 16. Januar\n2012 sowie der Einspracheentscheid vom 14. Mai 2012 betreffend Parzelle aaa seien aufzuheben und die Beschwerdeführerinnen seien von\nder Beitragspflicht vollumfänglich zu befreien.\n\n2. Eventualiter sei der Beitrag der Beschwerdeführerinnen für die Parzelle\naaa auf CHF 48'257 festzulegen.\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.\"\n\nC.2.\nMit Schreiben vom 26. Juli 2012 forderte der Präsident der damaligen\nSchätzungskommission den Gemeinderat Q. zur Vernehmlassung auf. Da\ndie vom Beitragsplan betroffenen Grundeigentümer eine einvernehmliche\nLösung mit dem Gemeinderat suchen wollten, bat dieser mit Schreiben\nvom 3. September 2012 um Fristverlängerung bis Ende Oktober 2012 bzw.\nmit Schreiben vom 22. Oktober 2012 bis Ende November 2012.\n\nDer aussergerichtliche Einigungsversuch mit den Anwohnern des X-Weg\nscheiterte. Auf entsprechenden Antrag in einem Parallelverfahren wurden\ndie diesbezüglichen Unterlagen aus den Verfahrensakten entfernt.\n\nC.3.\nDer Gemeinderat Q. reichte dem Gericht am 19. November 2012 seine\nStellungnahme ein. Er beantragte, die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen.\n\nGemeindeammann E. befand sich beim Beschluss zu diesem Traktandum\nim Ausstand, weil sein Ingenieurbüro für den Beitragsplan verantwortlich\nzeichnet.\n\nC.4.\nDer Vertreter der Beschwerdeführerinnen verzichtete implizite auf die Einreichung einer Replik. Um die Beitragsplanverfahren koordiniert abwickeln\nzu können, wurde mit der Fortführung des Verfahrens bis zum Abschluss\nder Schriftenwechsel in den Parallelverfahren zugewartet (Schreiben des\nPräsidenten vom 14. Januar 2013). Dem Vertreter der Beschwerdeführerinnen wurde die Duplik des Gemeinderats vom 4. Februar 2013 ebenfalls\nzur Kenntnis gebracht (Schreiben vom 6. Februar 2013).\n\nD.\n-4-\n\nDas Spezialverwaltungsgericht verhandelte am 20. November 2013 alle\nBeschwerden gegen den Beitragsplan X-Weg (insgesamt sechs Parallelverfahren). Zu Beginn des Verhandlungstags wurde ein gemeinsamer Augenschein durchgeführt (Präsenz der Verhandlung zum vorliegenden Verfahren siehe Protokoll S. 1).\n\nDie Sach- und die Rechtslage wurden besprochen; auf die Vorbringen der\nBeschwerdeführerinnen wurde eingegangen (Protokoll passim). Am\nSchluss der Verhandlung stellte das Gericht in Aussicht, nach der gerichtsinternen Beratung aller Verfahren den Beteiligten schriftlich einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten (Protokoll S. 8).\n\n"}