Beide sind gleichermassen auf das kommunale Abwassersystem angewiesen. Die wesentlichen Tatbestände sind für private und öffentliche entwässerte Hartflächen gleich. Eine Ungleichbehandlung bei den Anschlussgebühren lässt sich sachlich nicht begründen, weshalb sie nicht gerechtfertigt ist. 91 Anschlussgebühren Wasser Für die Beurteilung, ob eine genügende wassermässige Erschliessung vorliegt, ist auf die Richtlinien "Grundlagen für Planung, Erstellung, Betrieb und Unterhalt von Wasserversorgungen und Hydrantenanlagen" des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs abzustellen.