442 Spezialverwaltungsgericht 2013 B. Erschliessungsabgaben 90 Anschlussgebühren Abwasser Hartflächen wie Gemeindestrassen, Privatstrassen und private Zufahrten, die in die öffentliche Kanalisation entwässert werden, sind anschlussgebührenrechtlich gleich zu behandeln. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, vom 23. Januar 2013 in Sachen S.AG gegen Einwohnergemeinde W. (4-BE.2011.9). Sachverhalt