5.2. An der Verhandlung vom 14. Dezember 2010 wurde zudem deutlich, dass es sich beim ausgeführten Projekt nicht um eine Etappe eines Gesamtprojekts handelt. Ein Projekt kann in Etappen ausgeführt und die Gesamtkosten auf die Anstösser sämtlicher Etappen verteilt werden. Mit Blick auf eine möglichst gleichmässige Belastung der Beitragspflichtigen ist das sogar wünschenswert. Es setzt allerdings voraus, dass eine Gesamtrechnung gemacht und die Ausführung der Etappen zeitlich klar gestaffelt wird (zur Etappierung vgl. SKE 4-BE.2009.1 in Sachen H.R. gegen EG K. vom 26. Oktober 2010, Erw. 5.3.1.).