Baugesuche für die Grundstücke im Bereich des Kanalisationsleitungsabschnitts KS 81A bis KS 81C in der X-Strasse – und somit auch für die Parzelle ccc – dürften vorläufig also nicht bewilligt werden (der Entscheid darüber fällt allerdings nicht in die Zuständigkeit der Schätzungskommission). Für die Grundstücke in diesem Bereich besteht keine genügende abwassertechnische Erschliessung. Daran ändert das von B. sanierte Teilstück nichts.