Die abschliessende Klärung der Fragen (Kaliber der alten Leitung, Notwendigkeit eines Ausbaus) können an dieser Stelle aber offen bleiben. Die Liegenschaft von A. ist nämlich nicht an das ersetzte Leitungsstück angeschlossen, sondern hängt am letzten, noch nicht sanierten Leitungsabschnitt der X-Strasse. Es ist daher vorab zu prüfen, ob er unter diesen Umständen überhaupt von einem Sondervorteil, den der Ersatz des vorangehenden Leitungsabschnitts allenfalls generiert hätte, überhaupt profitieren würde. -9-