An der Verhandlung vom 14. Dezember 2010 blieb ebenfalls unklar, ob ein Ausbau der Leitung auf 300 mm erforderlich war. Das BVU hatte die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die SIA-Norm 190, Ausgabe 2000, (nicht SIA-Norm 190 V, Ausgabe 1993) anwendbar sei. Während die ältere Norm für Mischsysteme im Baugebiet die Mindestsollweite von 300 mm vorsah, unterscheidet die aktuelle Norm nicht mehr zwischen Misch- und Trennsystem, sondern verlangt einheitlich eine Mindestsollweite von 250 mm.