Erstaunlicherweise ist der vorliegend interessierende Leitungsabschnitt im Generellen Kanalisationsprojekt (GKP) 1999 als "ordnungsgemäss" eingetragen. Im aktuellen Generellen Entwässerungsplan (GEP) fehlt dieser Leitungsabschnitt gar auf dem Plan. Die Gemeindevertreter waren an der Verhandlung vom 14. Dezember 2010 nicht in der Lage, eine Erklärung dafür abzugeben (Protokoll, S. 2 f. und 8). 4.2. Für die blosse Sanierung einer Abwasserleitung können nach dem RFE keine Beiträge erhoben werden (vgl. § 2 RFE). Nur wenn bei Anlass einer Sanierung ein Ausbau stattfindet, sind die Beitragsvoraussetzungen gegeben. -8-