Folgerichtig verweigerte der Gemeinderat Q. B. die Baubewilligung für die Überbauung der Parzelle aaa, bis der Ersatz des ersten, 50 m langen Leitungsabschnitts durch eine neue PVC-Leitung mit Kaliber 300 mm sichergestellt war. Die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU, damals noch Baudepartement) genehmigte das Projekt, das auch die weiterführende Erschliessung über die Parzelle aaa einschloss, am 14. Mai 2003 (Beilage 6 zur Vernehmlassung).