4. 4.1. Die Abwasserleitung in der X-Strasse war nicht mehr dicht (vgl. die Protokolle der Kanalfernseh-Zustandskontrolle vom 10. Juli 1996 [Beilage 3 zur Vernehmlassung]). Das Teilstück ab der Y-Strasse bis zum Anschluss XZ sollte ersetzt werden (vgl. Baubewilligung vom 2. Juni 2003, Ziff. 5 [Beilage 7 zur Vernehmlassung). Im Bericht der regionalen Bauverwaltung zum Erschliessungsprojekt für die Parzellen fff/aaa (XY) wurde die bestehende Entwässerung als ungenügend qualifiziert (Baubewilligung, Ziff. 3).