E. Mit Schreiben vom 11. März 2011 teilte A. der Schätzungskommission mit, dass er mit dem Rückzug der Beschwerde nicht einverstanden sei. Seine Frau habe die Erklärung ohne sein Wissen und Einverständnis unterzeichnet. Da mit der Gemeinde Q. keine Einigung erzielt worden sei, wünsche er einen Entscheid der Schätzungskommission. Daraufhin eröffnete die Schätzungskommission das vorliegende Verfahren. -4-