Der Vorschlag fand keine Zustimmung. Innert der erstreckten Bedenkfrist wurde der Schätzungskommission aber ein Beschwerderückzug vom 27. Januar 2011 (Eingang 28. Februar 2011) eingereicht. Das Schreiben trug je eine Unterschrift für die Familien A., D. und B.. Die Schätzungskommission schrieb daraufhin das Verfahren als durch Rückzug erledigt von der Geschäftskontrolle ab (Verfügung vom 28. Februar 2011).