C.2. Der Gemeinderat Q. nahm mit Protokollauszug vom 26. Oktober 2009 Stellung zu den Begehren und beantragte deren Abweisung. Der Vertreter der Beschwerdeführer replizierte innert mehrfach erstreckter Frist. Er hielt an den Anträgen fest (Eingabe vom 25. Januar 2010). Der Gemeinderat Q. duplizierte am 15. Februar 2010. Auch er hielt an seinem Standpunkt fest. D. Die Schätzungskommission führte am 14. Dezember 2010 eine Augenscheinsverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll in 4-BE.ggg, S. 1), in deren Verlauf den Parteien ein Einigungsvorschlag unterbreitet wurde.