wurde mit Entscheid vom 22. Juni 2009 abgewiesen (Protokollauszug [Beilage 1 zur Beschwerde]). C.1. Gegen den abschlägigen Einspracheentscheid liessen B., D. und das Ehepaar A. durch ihren gemeinsamen Vertreter am 14. September 2009 Beschwerde bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (nachfolgend: Schätzungskommission) führen. Die Anträge lauteten: