B. ersuchte den Gemeinderat Q. nach Ausführung des Baus um eine Kostenverteilung (Schreiben des Gemeinderats Q. vom 2. September 2008 [Beilage 2 zur Beschwerde]). Der Gemeinderat beschloss am 2. Februar 2009 den nachträglichen Beitragsplan und eröffnete den betroffenen Grundeigentümern die Beiträge mit Einzelverfügungen (Protokollauszug des Gemeinderats vom 22. Juni 2009 [Beilage 1 zur Beschwerde]).