A.1 Am 2. Juni 2003 erteilte der Gemeinderat Q. B. die Baubewilligung für die Erschliessung "XY". Darin war auch die Erneuerung der Kanalisationsleitung in der X-Strasse enthalten. Der Bauherr hatte sich bereit erklärt, das Kanalisationsstück zu erstellen und zu finanzieren (Baubewilligung vom 2. Juni 2003 [Beilage 7 zur Vernehmlassung]).