Die Gemeinde wollte die entstehenden Mehrkosten übernehmen (AGVE 1998 S. 198 f.). Auch das Bundesgericht verlangt, dass bei erheblichen Abweichungen von den vorgese- -8- henen Arbeiten ein neuer, entsprechend abgeänderter Beitragsplan festgesetzt wird. Im konkreten Fall musste sogar auf die Beiträge verzichtet werden (2C_638/2009 vom 17. Mai 2010, Erw. 3.3.).