In Bezug auf das Kostendeckungsprinzip lassen sich dem Bericht "Kostenberechnung und Beitragsplan", welcher dem Protokollauszug vom 2. August 2010 beigelegt war, sehr wohl Angaben entnehmen. So wird die Zusammensetzung des auf die Grundeigentümer zu verteilenden Betrags aufgezeigt und anschliessend genau dieser Betrag auf die einzelnen Grundstücke verteilt (Bericht S. 8 f.).