E. Am 12. Januar 2012 lud die Schätzungskommission zu Verhandlung auf den 29. Februar 2012 ein. Da der Fall aufgrund der Akten entschieden werden konnte, wurde den Parteien die Teilnahme freigestellt. Beide Parteien verzichteten auf eine Teilnahme (Schreiben Oliver Bucher vom 23. Januar 2012; E-Mail H. vom 24. Januar 2012). Die Schätzungskommission beriet den Fall am 29. Februar 2012 und fällte das folgende Urteil. Das Gericht zieht in Erwägung: