B.2. Gegen die Beitragsverfügung liessen A. und B. am 3. September 2010 Einsprache erheben. Der Gemeinderat wies die Rechtsmittel nach Durchführung der Einspracheverhandlung vom 11. Januar 2011 am 7. Februar 2011 ab (Protokollauszug des Gemeinderats [Beschwerdebeilage 1]). C.1. Die negativen Einspracheentscheide liessen A. und B. je mit Beschwerde vom 11. März 2011 bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (nachfolgend: Schätzungskommission) anfechten. -3- A. liess das Folgende beantragen: