Das ursprüngliche Projekt mit Verlegung eines Abschnitts der Wasserleitung in Privatland (Parzelle fff) wurde nachträglich abgeändert und die ganze Anlage in die öffentliche Strasse (X-Strasse) gelegt (Vernehmlassung G. , S. 2; vgl. auch Situationsplan zu Beschwerdebeilage 6). B.1. Die neue Wasserleitung soll mit Grundeigentümerbeiträgen finanziert werden. Der Gemeinderat Q. eröffnete den Betroffenen die geforderten Erschliessungsbeiträge mit Verfügungen vom 2. August 2010.