Nach Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 4'700.00 haben die Beschwerdeführer Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 762.00 zu bezahlen. 3. Die Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin die richterlich moderierten Parteikosten in der Höhe von Fr. 9'000.00 (inkl. MWSt und Auslagen) zu ersetzen. Zustellung - Herr Dr. iur. Markus Siegrist, Rechtsanwalt und Notar, Bleichemattstrasse 43, 5001 Aarau (3, für sich und zuhanden seiner Mandanten) - Herr Dr. iur. Peter Gysi, Fürsprecher, Hintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau (2, für sich und zuhanden seiner Mandantin) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung