13.3.4. Der Vertreter der Beschwerdegegnerin brachte vor, dass er J. als technischen Berater hinzugezogen habe und machte deshalb dessen Honorar ebenfalls als Parteikostenersatz geltend (Eingabe vom 22. August 2013 [förmliches Begehren]). Der Vertreter der Beschwerdeführer stellte sich auf den Standpunkt, dass dies abzulehnen sei (Eingabe vom 23. September 2013).